Unser Team

 

Niko Brill, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Niko Brill ist Gründer und Gesellschafter der Kanzlei "Brill & Weiß Rechtsanwälte".

Bereits während seiner juristischen Ausbildung war Rechtsanwalt Brill im Rahmen einer Langzeitstudie am Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Universität Mainz als Honorarkraft tätig.

Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens und Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gründete Rechtsanwalt Brill zusammen mit seinem Kollegen Christoph Weiß im Jahr 2009 die Kanzlei "Brill & Weiß Rechtsanwälte".

Rechtsanwalt Brill kann seitdem auf jahrelange Erfahrung in der strafrechtlichen Praxis zurückgreifen und hat weit über tausend Strafverfahren begleitet - darunter viele medienwirksame.

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Brill insbesondere im Bereich Opferrecht und Opfervertretung tätig und verfügt auch hier über jahrelange praktische und theoretische Erfahrung.

Aufgrund seiner besonderen praktischen und theoretischen Kenntnisse wurde ihm 2016 der Titel "Fachanwalt für Strafrecht" verliehen.

Rechtsanwalt Brill ist zudem Lehrbeauftragter der Universitätsmedizin Mainz.

Rechtsanwalt Brill ist Mitglied im RAV und im DAV.

 

Christoph Weiß, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christoph Weiß war nach Abschluss des zweiten Staatsexamens zunächst als Staatsanwalt tätig.

Im Jahr 2009 entschied er sich sodann für eine selbstständige Tätigkeit als Rechtsanwalt und gründete zusammen mit Rechtsanwalt Brill die Kanzlei "Brill & Weiß Rechtsanwälte".

Seitdem kann Rechtsanwalt Weiß auf die Erfahrung von über tausend Strafverfahren zurückgreifen und vertritt und berät so kompetent in sämtlichen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

Aufgrund dieser besonderen praktischen und theoretischen Kenntnisse wurde ihm 2016 der Titel "Fachanwalt für Strafrecht" verliehen.

Ein weiterer Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Weiß ist das Sozialrecht.

Zudem ist Rechtsanwalt Weiß Lehrbeauftragter der Universitätsmedizin Mainz.

Rechtsanwalt Weiß ist Mitglied im RAV und im DAV.

 

Bis 26.01.2024 - Dr. Nikolai Anstatt, LL.M

Dr. Nikolai Anstatt hat Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz studiert und dabei schon früh ein besonderes Interesse auf dem Gebiet des Strafrechts entwickelt.

In seinem Schwerpunktexamen 2013 "Strafrechtspflege und Kriminologie" gelang es ihm so, unter 183 Kandidaten den zweiten Platz zu belegen.

Das erste Staatsexamen schloss Dr. Anstatt im Juli 2014 mit Prädikat ab.

Im Anschluss daran begab er sich für ein Jahr nach Südafrika, um an der Stellenbosch University den postgradualen Titel "Master of Laws" (LL.M.) zu erwerben.

Sein Referendariat absolvierte er sodann beim Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Hier leistete er seine Stationen unter anderem bei der Staatsanwaltschaft, sowie am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg im Breisgau ab.

Dr. Anstatt hat im Mai 2018 das zweite Staatsexamen abgeschlossen und stieg zum August 2018 als Rechtsanwalt in die Kanzlei "Brill & Weiß Rechtsanwälte" ein.

Dr. Anstatt hat neben seiner Tätigkeit in unserer Kanzlei am Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht der Johannes Gutenberg-Universität zu einem jugendstrafrechtlichen Thema geforscht und wurde im Oktober 2022 zum Doktor der Rechte promoviert.

Aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse wurde ihm im Mai 2023 der Titel "Fachanwalt für Strafrecht" verliehen.

Dr. Anstatt ist zum 26.01.2024 aus der Kanzlei Brill & Weiß ausgeschieden und ist nicht mehr als Rechtsanwalt tätig.